Tierschutz ist Menschenschutz
Das Bemühen um einen Umgang mit Tieren als individuelle, schmerz- und leidensfähige Wesen kennzeichnet die westlichen Hochkulturen. Da der Mensch in ständigem Stoffaustausch mit seiner belebten und unbelebten Umwelt lebt, sind auch nachteilige Beeinflussungen seiner Umwelt grundsätzlich nicht zu verhindern. Als vernunftbegabtes Wesen können Menschen postive und negative Auswirkungen ihres Handelns (oder Nichttuns) jedoch bewußt beeinflussen.
Ziel des Tierschutzes ist es, körperliche und psychische Belastungen und Versehrtheiten von Tieren durch den Menschen auf ein unvermeidliches Minimum zu beschränken.
Tierschutzbemühen kann eine innere Überzeugung oder eine gesellschaftliche Motivation zugrundeliegen. Es kann als Gebot der Sittlichkeit oder als Ausdruck christlicher Verantwortung für ein dem Menschen unterworfenes Mittgeschöpf verstanden sein. Jede tierschützerische Bemühung wird letzlich daran zu messen sein, inwieweit sie einen realen Fortschritt im Sinne der oben angesprochenen Zielsetzung bewirkt. Dies gilt auch und gerade für die Legislative, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Tieren setzt.
Welche Beeinträchtigung von Tieren dabei gesellschaftlich als 'unvermeidlich' akzeptiert wird und welche Lasten man Menschen im Mensch-Tierverhältnis zur Erreichung dieses Zieles auferlegt, ist stark im Fluß. Auch wenn insgesamt in der Gesellschaft Forderungen nach weiteren Verbesserungen und Weiterentwicklungen des Tierschutzes überwiegen, setzten immer mehr Halterinnen und Halter von Nutztieren aber auch von Hobby- und Heimtieren neuen Regelungen Widerstand entgegen.
In besonderem Maße besteht eine Verantwortung für die Tiere, die in einer künstlich
geschaffenen, vom Menschen gesteuerten Umwelt leben. Staatliche Ordnungsgewalt kann und muß Regeln für diese Tierhaltungen schaffen und muß sich dabei besonders an den Ansprüchen der Tiere an ihre Haltungsumwelt orientieren. Im Detail auftretende Diskussionen über die Sachgerechtigkeit von Vorschriften sind angesichts eines immer noch bescheidenen Wissens zu den Ansprüchen von Tieren an ihre Umwelt unvermeidlich. Dies stellt die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe jedoch nicht in Frage. Es ist vielmehr als Auftrag an Wissenschaft und Forschung zu verstehen, diese Lücken zu schließen. Bis dahin und im Zweifel ist es geboten, zugunsten des Tieres zu entscheiden.
In 'zweckfreien', privaten Haltungen geschehen viele Tierschutzverletzungen aus Unwissenheit: Tiere leiden infolge falscher, unsachgemässer Unterbringung und Versorgung. So ist beispielsweise Fehlernährung bei schätzungsweise einem Drittel der Erkrankungen von Haus- und Heimtieren die Hauptursache. Weitere Beispiele für häufige, tierschutzrelevante Haltungsaspekte sind:
- Hunde: Bewegungsmangel, falsche Erziehung, tierschutzrelevantes Zubehör (Teletakt, Halsbänder etc.)
- Pferde: Bewegungsmangel in Boxenhaltung, Einzelhaltung, schlechte Luftqualität in Ställen. Überforderung durch Reiten ohne ausreichende Kondition, tierschutzrelevante Zäumungen und Sättel, 'Einbrechen'
- Fische: Haltung in Wasser mit unzureichender Qualität, Haltung unverträglicher Arten
|
- Kaninchen: Bewegungsmangel, Einzelhaltung
- Hamster: Bewegungsmangel, permanente Störung am Tag, tierschutzrelevantes Zubehör
- Reptilien: zu kleine, falsch strukturierte Terrarien, falsches Mikroklima
- Ziervögel, Sittiche, Papageien: reizarme Umgebung, Einzeltierhaltung, keine Flugmöglichkeiten
- Ziergeflügel: fehlende Flugmöglichkeiten, Flugunfähigmachen
|
Tierfreunde informieren sich zuerst
Über diese Website sind verschiedene Fachinformationen zur Tierhaltung zu beziehen, die mit der Absicht gestaltet wurden, Haltungsfehlern aus Unwissenheit vorzubeugen. Vielleicht finden Sie hier auch Informationen zu dem Haustier, das Sie bereits halten oder neu in Ihre Obhut nehmen wollen.
Andreas Briese
|