Gemischtes Kompott


 
 

"Wer sich im deutschen Wahlrecht ein bißchen auskennt und dies auch noch anderen Leuten kundtun will, kann sehr schnell sehr einsam werden. Denn die sicherste Methode, eine muntere Gesprächs­runde zu sprengen, ist, einen kleinen Monolog über das Zustande­kommen von Überhang­mandaten sowie über den Unter­schied zwischen Erst- und Zweitstimme zu halten. So etwas will kaum jemand wissen, was - nebenher gesagt - schon seit Jahren dazu führt, dass die FDP es immer wieder in den Bundestag schafft, und zwar, weil die Leute glauben, die Zweitstimme sei weniger wichtig und könne deshalb mildtätigen Zwecken zukommen. Selbst die tapfer­sten Zuhörer kramen an dieser Stelle normalerweise nach ihrem Auto­schlüssel. Spätestens aber ergreifen sie die Flucht bei den unglaublich öden Details der Stimmen­auszähl­methoden nach d'Hondt und/oder Hare/Niemeyer.
Wohl nirgendwo ist das Wahlrecht so kompliziert wie in Deutschland, und deshalb ist es auch so gerecht. (In manchen Bundesländern geht es noch gerechter zu, weil die Wähler ihre Stimmen kumulieren und panaschieren dürfen - was das ist, kann sogar der Landes­wahlleiter nur erklären, wenn er vorher ein paar Bierchen kumuliert hat.)"

[Quelle: Kinderkreuzchenzug; in der Druckausgabe ohne Verfasser, in der online-Version "von Kneip"; Der SPIEGEL, 44/1997; ursprünglich zitiert nach: Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme.]


Nun ja, der SPIEGEL macht sich halt selber gern lustig über das, was er nicht so ganz versteht, frei nach Goethe. Da ist kein Gag zu doof. Billig und schade! Und halt auch noch nicht mal korrekt. Denn erstens ist das Bundestagswahlrecht gar nicht kompliziert. Zweitens ist mir der Ruf nach einem "einfachen" Wahlrecht suspekt. Und dass etwa das Mehrheitswahlrecht stets zu eindeutigen Mehrheiten führt, ist eine Legende, wie bei der Präsidentschaftswahl 2000 in den USA erneut deutlich wurde. Sicher entstehen aufgrund des dortigen Wahlrechts zwar meistens eindeutige Mehrheiten, oft aber auch solche, die den Wählerwillen keineswegs mehr wiedergeben: 1960 hatte Kennedy weniger Stimmen als Nixon. Vielleicht wären JFK und Marilyn Monroe andernfalls noch am Leben ...


Panaschieren und Kumulieren

Jedesmal, wenn in Bayern oder Baden-Württemberg Stadt- und Gemeinderäte gewählt werden, heißt es in der Berichterstattung, wegen des komplizierten Wahlrechts werde das Endergebnis erst in einigen Tagen vorliegen. Mittlerweile haben einige andere Länder wie Niedersachsen, Hessen und die neuen Bundesländer diese Form des Wahlrechts in teilweise modifizierter Form übernommen.
Wenn man in Süddeutschland aufgewachsen ist und dort mal Wahlhelfer gespielt hat, nickt man beiläufig, denn 1972 gab es weder in Nürnberg noch sonstwo Wahlmaschinen; jeder Wahlzettel wurde hübsch ordentlich einzeln gezählt und kontrolliert. Das dauert. Heute kann, sofern mit einer Wahlmaschine gewählt wird, das Ergebnis ruck-zuck ausgespuckt werden.

Aber was machen die da eigentlich? Und warum sind die Wahlzettel so groß wie ein Strandtuch? Dem durchschnittlichen Rheinländer fällt da nur ein böhmisches Dorf ein, und warum viele, die es kennen, auch noch davon begeistert sind und sich dieses Wahlrecht zumindest auf kommunaler Ebene überall wünschen, bleibt ihm ebenfalls schleierhaft.

Panaschieren

Das Wort "Panaschee", besser: "Panaché", bedeutet in der österreichischen Küche entweder ein Kompott aus mehreren Fruchtsorten oder ein gemischtes Speiseeis, bei dem der Konditor mit dem Eiskratzer ein paar mal quer über alle Sorten schabt, die da in seinem Metalltrog nebeneinander liegen, also meinetwegen Schokolade, Vanille, Erdbeer, so dass ein buntgestreifter Eisklumpen entsteht.

Das Prinzip des Panaschierens im Wahlrecht ist eigentlich ganz einfach: jeder Wähler hat soviele Stimmen, wie Sitze in dem zu wählenden Gremium zu vergeben sind, also in einer mittleren Großstadt z. B. 50 Stimmen für 50 Stadträte.

DIese Stimmen kann man nun einer Parteiliste en bloc geben, indem man sein Kreuz im Kreis neben dem Partei- oder Listennamen ganz oben in der Kopfzeile macht. Man kann aber auch einzelne Kandidaten dieser Liste danach durchstreichen, nehmen wir mal an: 5, und dann diese "eingesparten" 5 Stimmen irgendwelchen 5 einzelnen Bewerbern anderer Parteien oder Listen geben, indem man ein Kreuz vor deren Namen macht. Oder aber man kreuzt in der Kopfzeile gar keine Liste an und gibt die 50 Stimmen querbeet einzelnen Kandidaten auf verschiedenen Listen: das ist dann ein gemischtes Kompott und das eigentliche Panaschieren. In jedem Fall muss man peinlichst darauf achten, maximal so viele Stimmen zu vergeben, wie einem eben in der eigenen Gemeinde zur Verfügung stehen, sonst wird der Wahlzettel ungültig.

Kumulieren

Bei dieser zweiten Eigentümlichkeit ist es möglich, einzelnen Kandidaten bis zu 3 Stimmen zu geben ("Häufeln"). Kleinere Parteien, die vielleicht gar keine 50 Kandidaten zusammenbekommen, führen deshalb beispielsweise die ersten 10 Kandidaten jeweils 3-mal nacheinander auf, danach noch weitere 10 Kandidaten je 2-mal. Wenn man dann diese Liste unverändert wählt, hat man wiederum genau 50 Stimmen vergeben. Von so einer Liste könnte man aber genauso einzelne oder mehrere Namen streichen und so Stimmen "sparen" und Kandidaten anderer Listen geben.
Man darf aber, jedenfalls in Bayern, einem bestimmten Kandidaten auch nur maximal 3 Stimmen geben, das heisst, wenn ihn seine Partei schon dreimal auf die Liste gesetzt hat, dann war's das; man kann ihm nicht dann insgesamt wegen mir 9 Stimmen geben.

Was soll's?

In seiner Rede zum 50. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes hat Roman Herzog eine Lanze für mehr Mitwirkungs­rechte des Bürgers gebrochen, u. a. auch für die Möglich­keit, bei Bundestags- und Landtags­wahlen panaschieren und kumulieren zu können. Letztlich läuft so etwas auf eine relative Entmachtung der Parteien, genauer gesagt: ihrer Gremien hinaus. Während bislang bei Bundestagswahlen mit der Zweitstimme nur eine Liste in "geschlossener" Form gewählt werden kann nach dem Motto "Friss oder verhungere!", könnte dann die Wahl auch à la carte getroffen werden. Und wer's nicht mag, der kann ja weiterhin eins der angebotenen Menüs ankreuzen. Wer aber vor dem rheinischen Sauerbraten eine Minestrone mag und als Beilage lieber Semmelknödel, der kann etwa 2 ihm missliebige Sozen von der SPD-Liste streichen und diese beiden Stimmen meinetwegen Frau Süssmuth und Herrn Fischer geben. Damit und noch stärker durch die Möglichkeit des Häufelns kann der Wähler nun nicht nur die Anteile der Parteien im Parlament bestimmen, sondern auch die konkrete Zusammensetzung ihrer Fraktionen.

Man könnte argumentieren, das sei zu kompliziert und werde auch nicht angenommen. Aber erstens bleibt ja weiterhin unverändert die Möglichkeit, wie bisher eine ganze Liste en bloc zu wählen. Und zweitens zeigen Analysen aus Bayern, dass doch immerhin etwa ein Drittel der Wähler panaschiert und kumuliert, was auch nachweislich in mehreren Fällen das Wahlergebnis deutlich beeinflusst hat: so wurde 1972 der damalige Münchner Juso-Vorsitzende Siegmar Geiselberger, Anhänger der weiland grassierenden Stamokap-Theorie und eigentlich ein schnauzbärtiger Unsympath, der zuvor von Jochen Vogel geschasst worden war und deshalb auf dem ziemlich aussichtslosen Listenplatz 48 zu liegen kam (in München waren damals nach meiner Erinnerung 80 Stadtratssitze zu vergeben), auf Platz 24 vorgehäufelt, sodass er doch noch in den Stadtrat kam. (Man hat aber danach nix bedeutendes mehr von ihm gehört außer, dass er aus der SPD ausgetreten ist.)
Und bei den Kommunalwahlen 1996 soll es einer Münchner Frauen-Initiative gelungen sein, durch einen offensichtlich doch weitgehend beachteten bzw. befolgten "Spickzettel" dafür zu sorgen, dass der Frauenanteil in den Fraktionen merklich stieg. Und schließlich ist grundsätzlich zu sagen, dass ein Bürgerrecht selbst dann nicht verzichtbar ist, wenn es jahrelang an der Oberfläche gar nicht wahrgenommen wird. Oder würden wir das Recht auf Religionsfreiheit streichen, sobald niemand mehr in die Kirche geht?

08.03.2002 (1. Version)


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im Netz seit 20.03.2002; letzte Änderung: 28.05.2011.
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